Anmerkungen zu diesem Bericht:
          Ist dieser Arzt tatsächlich so 
          unwissend, wenn er zu seinen Patienten auf deren Ansinnen einer 
          Ernährungsänderung antwortet, diese Therapie bringe doch eh nichts, 
          sie sollen lieber Tabletten schlucken, das wäre die einzige Lösung?
          
          Oder weiß dieser Arzt sehr wohl 
          Bescheid, fürchtet aber zu Recht, innerhalb weniger Wochen jene Hälfte 
          seiner Praxiseinnahmen zu verlieren, die bisher von seinen 
          Bluthochdruckpatienten generiert wird, wenn er seinen Patienten 
          gegenüber die Heilbarkeit des Bluthochdrucks eingestehen würde?
          Auch der zweite Arzt, den dieser 
          Bluthochdruckpatient sich darauf hin suchte, gibt sich unwissend: Wenn 
          es hilft ist es gut, aber schulmedizinisch sei es ja nicht anerkannt. 
          Wie tröstlich - für den Arzt, der sich so mit seiner symptomatischen, 
          nicht heilenden lebenslänglichen Pillenbehandlung weiterhin juristisch 
          auf der sicheren Seite fühlen darf.
          Der Begriff "schulmedizinisch nicht 
          anerkannt" entlarvt die sogenannte Schulmedizin als ein System, in 
          welchem nicht gilt, was wissenschaftlich bewiesen ist, sondern das, 
          was "herrschende Lehrmeinung" ist. Und wer bestimmt diese? Die 
          "herrschende Lehrmeinung" wird erzeugt von jenen Professoren der 
          Medizin und Pharmakologie, deren Forschungen weit überwiegend von der 
          Pharma-Industrie "gesponsert" werden, welche dann die 
          "Standardtherapie des Bluthochdrucks" (welche derzeit nicht weniger 
          als 5 verschiedene, täglich einzunehmende Pillen umfasst) in ihren 
          Vorlesungen zur Ausbildung von Medizinstudenten und auf den meistens 
          von der Pharmaindustrie gesponserten ärztlichen Fortbildungstagungen 
          verkünden. 
          Weil die gleichen Professoren auch im 
          Falle von berufsgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren als 
          Gutachter praktisch über den Ausgang solcher Verfahren entscheiden, 
          sind Ärzte immer auf der sicheren Seite, wenn sie nach der 
          herrschenden Lehrmeinung behandelt haben - auch dann, wenn der Patient 
          die Behandlung nicht überlebt hat.
          Dieses Risiko ist hoch: Jeder zweite 
          Zivilisationsbürger, 50 % der Bevölkerung versterben an 
          Herz-Kreislauf-Krankheiten, als deren Hauptrisikofaktor Bluthochdruck 
          gilt, und vor denen die "Standardtherapie des Bluthochdrucks" 
          angeblich schützen soll, es aber offensichtlich nicht tut.
          Wenn nun angenommen von 100 
          Bluthochdruckpatienten eines Arztes 90 Patienten trotz 
          "Standardbehandlung" ihres Bluthochdrucks an einer 
          Herz-Kreislauf-Krankheit versterben, und die Angehörigen einiger 
          dieser Verstorbenen würden diesen Arzt deshalb verklagen, so würden 
          diese Klagen aufgrund der Gutachten der von der herrschenden Schule 
          kommenden Gutachter abgeschmettert. Der Arzt käme ungeschoren davon, 
          die Angehörigen würden verlieren und müssten die Kosten des Verfahrens 
          tragen.
          Würde indessen ein Arzt 100 
          Bluthochdruckpatienten mit der wissenschaftlich als wirksam 
          dokumentierten Ernährungstherapie behandeln, 90 von diesen heilen und 
          damit von der Pillenabhängigkeit eben so wie vom Herz-Kreislauf-Risiko 
          befreien, bei weiteren 9 Patienten Besserungen erzielen, aber einer 
          verstürbe trotzdem an einer Herz-Kreislauf-Krankheit und dessen 
          Angehörige würden diesen Arzt verklagen - dann würde dieser Arzt 
          aufgrund der Gutachten der von der herrschenden Schule gestellten 
          Gutachter verurteilt, weil er nicht die aus Pillenverordnungen 
          bestehende "Standardtherapie" angewendet hat.
          Aus alledem wird deutlich, dass was für 
          den Arzt gut ist, nicht immer auch für seine Patienten gut sein muss.
          Wie der vorliegende Probandenbericht 
          zeigt, waren beide konsultierten Ärzte auf dem Weg zur Gesundung eher 
          hinderlich und haben seine dann tatsächlich eingetretene Gesundung 
          durch aktive Verunsicherung ihres Patienten sogar in Gefahr gebracht: 
          Hätte er auf sie gehört, so wäre er nicht gesund geworden, sein 
          Herz-Kreislauf-Risiko hätte trotz Pillenbehandlung fortbestanden.
          Friedrichshafen, im Jahr 2009  Dr. Johann Georg Schnitzer